DaNiS richtet sich in Fragen der Datensicherheit nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Es wird vorausgesetzt, dass Schulen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Datenschutz umzusetzen. Das wären unter anderem:

- Der Raum mit einem Rechner, der Daten des personellen Bereiches enthält, muss  

  verschließbar sein.

- Der Rechner muss mit einem Passwortschutz ausgerüstet sein.

- Das Programm DaNiS muss mit User- und Passwortkennung versehen werden. Bitte  

   beachten, dass die Anfangspasswörter gewechselt werden.(admin, benutzer, leser)

- Das MySQL-Passwort und das DaNiSroot<schulnummer>-Passwort  müssen sicher 

  aufbewahrt werden, wie auch die User-Passwörter.

- Die separate, sich auf einem mobilen Datenträger befindlichen Datensicherungen müssen 

   sicher und verschlossen aufbewahrt werden.


Bei der Datensicherung und beim Datenexport bietet DaNiS die Möglichkeit, eine Datei im sql-Format oder im zip-Format anzulegen.

Das sql-Format ist nicht verschlüsselt und kann mit einem Reader gelesen werden. Daher ist diese Art der Datensicherung mit besonderer Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu behandeln.

Beispiel einer „lesbaren“ sql-Datei


Personenbezogene Daten sollten daher möglichst in einer zip-Datei gesichert werden. Diese Wahlmöglichkeit bietet sich im Fenster „Dateityp“ an.



Sollten Daten „außer Haus“ gegeben werden, so ist es erforderlich, die zip-Datei mit einem Passwort zu sichern, um so einen unberechtigten Zugriff zu verhindern. Bei der Versendung per Mailanhang wird dringend empfohlen, die Mails mit dem Anhang und mit dem zugehörigen Passwort zu trennen oder das Passwort fernmündlich zu übergeben. Zip-Sicherungen, die innerhalb der Schule auf dem Rechner verbleiben, können ohne Passwortsicherung gespeichert werden, wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind.

Weiterhin ist zu beachten: - Das Verwaltungs- und das Schülernetz sind strikt zu trennen.
Weitere Informationen finden Sie unter datenschutz.nibis.de


Es ist bei allen Angaben, die die Verwaltungssoftware abfragt zu prüfen, ob die Speicherung dieser Daten überhaupt erforderlich ist.


Schülerbilder in DaNiS:

Bedenken Sie bei der Nutzung des Fotoimports die Erfordernisse des Datenschutzes: Aus rechtlicher Sicht ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wozu auch das Speichern von Lichtbildern gehört, ohne Einwilligung der Schülerinnen und Schüler nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule (§ 2) oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität erforderlich ist (§ 31 Niedersächsisches Schulgesetz).


Erforderlich heißt, die jeweilige Aufgabe kann ohne das Foto nicht oder nicht vollständig erfüllt werden. 

Werden die Fotos zum Ausstellen von Busbeförderungskarten benötigt, sind sie nach Erfüllung der Aufgabe, d. h. nach dem Ausgeben der Karte, zu löschen, da sie dann nicht mehr erforderlich sind.