Schülerbilder und Datenschutz

Bedenken Sie bei der Nutzung des Fotoimports und Fotoexports die Erfordernisse des Datenschutzes: Aus rechtlicher Sicht ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wozu auch das Speichern von Lichtbildern gehört, ohne Einwilligung der Schülerinnen und Schüler nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule (§ 2) oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität erforderlich ist (§ 31 Niedersächsisches Schulgesetz).


Erforderlich heißt, die jeweilige Aufgabe kann ohne das Foto nicht oder nicht vollständig erfüllt werden. 

Werden die Fotos zum Ausstellen von Busbeförderungskarten benötigt, sind sie nach Erfüllung der Aufgabe, d. h. nach dem Ausgeben der Karte, zu löschen, da sie dann nicht mehr erforderlich sind.

Siehe auch „Datensicherheit in DaNiS"

Zip-Dateien sind, wenn sie über das Internet verschickt werden (Mailanhang) mit einem sicheren Passwort zu verschlüsselt. Sichere Passwörter sind Passwörter, die aus Groß- und Kleinschreibung bestehen und Sonderzeichen enthalten. Je länger das Passwort ist, umso sicherer ist es. Wiederholungen von Buchstabenfolgen und Zahlenkolonnen sind zu vermeiden!



KEINE Daten unverschlüsselt über das Internet!!!


Hier gibt man zur Verschlüsselung einer Zip-Datei ein SICHERES Passwort ein!