Damit Abi.5 entscheiden kann, welche Sprache eine Schülers eine weitergeführte Sprache ist und aufgrund der zuletzt erreichten Noten ermittelt werden kann, ob und wenn ja, welches Latinum einem Schüler mit dem Abiturzeugnis attestiert werden kann, müssen Vorinformationen über die belegten Sprachen und dort erbrachte Leistungen erfasst werden.



Mit Hilfe der Schalter „+" und „-" des Navigator-Balkens können hier Informationen über eine Sprache hinzugefügt oder gelöscht werden. Nach Angabe des Fach-Kürzels oder Auswahl der Bezeichnung aus der nebenstehenden Liste muss die Dauer der Belegung dieser Fremdsprache angegeben werden. Werte im „bis"-Feld, die in die Qualifikationsphase hereinreichen, werden von Abi.5 automatisch anhand der Wahl-Daten aktualisiert.

Abhängig vom Zeitpunkt des Beginns einer Sprache schlägt Abi.5 automatisch einen der Sprach-Typen Pflichtfremdsprache, Wahlpflichtfremdsprache oder Wahlsprache vor. Sie können diesen Vorschlag manuell in der Auswahlliste verändern. Beachten Sie hierzu bitte auch die Möglichkeiten, eine dritte Fremdsprache als Wahl- oder als Wahlpflichtsprache automatisch eintragen zu lassen.

Das Kontrollkästchen „Anzeige im Zeugnis" gibt an, ob die entsprechende Sprache im Abitur-Zeugnis ausgewiesen wird. Standardmäßig ist es aktiviert.

Die Erfassung von Noten am Ende der 10. Klasse sowie nach Ende der EPhase (1. und 2. HJ) dient zum einen zur Entscheidung über die Art des Latinums, das dem Schüler zusammen mit dem Abitur-Zeugnis verliehen wird, zum anderen kann es auch Einfluss auf die Gültigkeit einer Prüfungsfach-Wahl haben. Apollon fordert die Eingabe dieser Noten nicht a priori. Es moniert im Rahmen einer Überprüfung ihr Fehlen nur dann, wenn sie benötigt werden. Z.B. dann, wenn weder in der E-Phase noch später eine über das „Kleine Latinum“ hinausreichende Qualifikation erreicht wurde.


In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Angabe gemacht wird, die Fremdsprachenverpflichtung sei schon woanders erfüllt, um die Prüfung auszusetzen. Dies könnte z.B. durch den Erlass "Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache" gegeben sein, wird aber vermutlich nur in Ausnahmefällen zutreffen.



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