Varianten
Mit dem 3. Reiter werden die Besonderheiten einiger Schulen und wichtige Einstellungen für die Überprüfungsroutinen erfasst.
Zunächst will von Ihnen wissen, ob es sich im Falle einer später beginnenden Fremdsprache ab um eine Wahlsprache, wie an den meisten Gymnasien oder um eine Wahlpflichtsprache, wie an den Gesamtschulen, handelt.
Mit dem 2. Kästchen werden Sie gefragt, ob eine Sportbefreiung auf den Semesterzeugnissen vermerkt werden soll.
Bei der nächsten Eingabemöglichkeit geht es um die Vorbereitungszeit bei mündlichen Abiturprüfungen. In der bisherigen Programmversion hat diese Angabe jedoch noch keine Bedeutung, dies gilt auch für den Schalter »Daten abgleichen«. In einigen Listen aus dem Listenpool wird die Vorbereitungszeit jedoch ausgegeben.
Wenn Sie das nächste Kästchen anklicken, dann verwendet auch Kurse aus einer neu begonnenen Wahlsprache für die Gesamtqualifikation, die von der Schülerin oder dem Schüler vorzeitig abgebrochen worden ist. Dies ist nicht erlasskonform, da Kurse aus einer Wahlsprache nur dann eingebracht werden können, wenn die Ergebnisse des 3. und 4. Halbjahres eingebracht werden, was bei einer abgebrochenen Fremdsprache sinngemäß nicht möglich ist.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an 4 Kursen Religionsunterricht gibt es eigentlich nur an den Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft.
Neben der Festlegung, ob eine nur im 9. oder 10. Jahrgang belegte Fremdsprache im Abiturzeugnis auftauchen soll, legen Sie mit den letzten 3 Wahlmöglichkeiten Kriterien für die Überprüfungsroutinen von fest.